AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Der:

Ruthemeyer & Töpfer GbR – Eventverleih
Venloerstr 9
41569 Rommerskirchen

 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Vermietung von Hüpfburgen, Bierzeltgarnituren, Slusheis-Maschinen inklusive Sirup sowie weiterem Eventzubehör zwischen der Ruthemeyer & Töpfer GbR – Eventverleih (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“). Sie gelten für Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB).
  2. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, außer bei schriftlicher Zustimmung.
  3. AGB, Mietvertrag, Datenschutzerklärung sowie alle online bereitgestellten sicherheitsrelevanten Informationen sind Bestandteil des Vertrages.
  4. Im Falle von Widersprüchen geht der individuell unterzeichnete Mietvertrag vor.

§ 2 Vertragsabschluss & Onlinebuchung

  1. Die Darstellung der Mietgegenstände auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Buchungsanfrage.
  2. Der Kunde gibt durch Abschluss der Onlinebuchung ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages ab.
  3. Der Vertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Unterzeichnung des Mietvertrages zwischen Vermieter und Mieter zustande.
    Eine Onlinebuchung oder Bestellbestätigung ersetzt die schriftliche Vertragsunterzeichnung nicht.
  4. Vor Absendung der Onlinebuchung muss der Mieter aktiv bestätigen (Checkbox), dass er:
  • diese AGB gelesen und akzeptiert hat
  • die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat
  • die Buchung als verbindliches Angebot versteht
  1. Der Mieter bestätigt mit der Buchung, dass ihm vor Vertragsschluss folgende Inhalte zugänglich waren:
  • AGB
  • Datenschutzerklärung
  • Aufbauanleitungen (Selbstaufbau & Nutzung)
  • Abbauanleitungen
  • Sicherheitsdatenblätter (sofern vorhanden)
  • Sicherheits- und Nutzungshinweise
  1. Buchungen sind nur volljährigen Personen erlaubt.
  2. Nach Eingang der Onlinebuchung erhält der Mieter eine automatische oder manuelle Buchungsbestätigung per E-Mail.
    Diese stellt ausschließlich eine Eingangs- und Reservierungsbestätigung dar und keine Annahme des Vertrages.
  3. Mit der gesonderten Bestell- bzw. Buchungsbestätigung des Vermieters kommt eine verbindliche Reservierungsvereinbarung zustande. Die Reservierung unterliegt ab diesem Zeitpunkt den Stornierungsregelungen gemäß §15, auch wenn der schriftliche Mietvertrag noch nicht unterzeichnet wurde.
  4. Der eigentliche Mietvertrag über den Mietgegenstand kommt ausschließlich durch die schriftliche Unterzeichnung der Miet- und Haftungsvereinbarung zustande und muss vor Übergabe des Mietgegenstandes unterzeichnet sein.

§ 3 Nutzung, Standort & Untervermietung

  1. Der Mietgegenstand darf ausschließlich am vereinbarten Standort genutzt werden. Dies gilt auch für Slusheis-Maschinen und das dazugehörige Zubehör wie Sirup Kanister.
  2. Eine Standortverlagerung ist ohne Zustimmung untersagt.
  3. Untervermietung, Weitergabe oder gewerbliche Weitervermietung aller Mietgegenstände, inklusive Slusheis-Maschinen und Sirup, ist strengstens untersagt.
  4. Die Mietgegenstände dürfen durch den Mieter sowie die von ihm zugelassenen und beaufsichtigten Nutzer bestimmungsgemäß genutzt werden.
  5. Insbesondere muss beim Betrieb der Slusheis-Maschinen auf sachgemäße Handhabung und Hygiene geachtet werden.
  6. Die Mietgegenstände bleiben während der gesamten Mietzeit Eigentum des Vermieters.

§ 4 Zahlung

  1. Zahlung erfolgt über die angebotenen Zahlungsmethoden.
  2. Der Mietpreis ist spätestens bei Übergabe fällig, sofern nicht anders vereinbart.
  3. Rechnungen werden elektronisch übermittelt.
  4. Bei Verzug oder Rücklastschrift trägt der Mieter alle Kosten.
  5. Der Vermieter ist Kleinunternehmer nach §19 UStG.

§ 5 Online bereitgestellte Unterlagen

  1. Der Vermieter stellt auf der Website dauerhaft zur Verfügung:
  • Aufbauanleitungen
  • Abbauanleitungen
  • Sicherheitsdatenblätter (sofern erforderlich)
  • Sicherheits- und Nutzungshinweise
  1. Diese Unterlagen sind verbindlich einzuhalten.
  2. Sie sind Bestandteil des Mietvertrages.
  3. Der Vermieter stellt zusätzlich kostenlos auswählbares Sicherungs- und Befestigungsmaterial (insbesondere Erdnägel, Sandsäcke und Wassertanks) zur Verfügung.
    Dieses ist entsprechend der jeweiligen Aufbau- und Sicherheitsanleitung verpflichtend zu verwenden.
  4. Die Nichtverwendung, fehlerhafte Verwendung oder unzureichende Nutzung des Sicherungsmaterials erfolgt auf eigene Verantwortung des Mieters. Eine Haftung des Vermieters hierfür ist ausgeschlossen.

§ 6 Übergabe & Protokoll

  1. Der Mietgegenstand wird funktionsfähig übergeben.
  2. Der Zustand des Mietgegenstandes kann vor Übergabe und nach Rückgabe dokumentiert werden.
  3. Das Übergabeprotokoll ist Bestandteil des Mietvertrages und maßgeblich für Zustand und Haftungsübergang.
  4. Ein Übergabeprotokoll wird ausschließlich erstellt, wenn der Vermieter den Aufbau übernimmt.
  5. Bei Selbstaufbau durch den Mieter erfolgt der vollständige Übergang der Verkehrssicherungs-, Aufsichts- und Haftungspflichten mit Übergabe des Mietgegenstandes. Ein gesondertes Übergabeprotokoll wird in diesem Fall nicht erstellt.

§ 7 Aufbau & Haftungsübergang

  1. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für Nutzung und Betrieb.
  2. Der Vermieter ist ausschließlich Vermieter und nicht Veranstalter.
  3. Bei Selbstaufbau durch den Mieter gehen die Verkehrssicherungs-, Aufsichts- und Haftungspflichten mit Übergabe des Mietgegenstandes auf den Mieter über.
  4. Der Mieter ist verpflichtet, alle online bereitgestellten Sicherheits- und Aufbauanleitungen vollständig zu beachten.
  5. Erfolgt der Aufbau durch den Vermieter, erfolgt der Haftungsübergang erst mit vollständiger Abnahme und Unterzeichnung des Übergabeprotokolls.
  6. Bei vereinbarter Lieferung, Aufstellung oder Abholung hat der Mieter dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Zeitpunkt ein geeigneter Ansprechpartner vor Ort ist und der Vermieter Zugang zum Aufstell- bzw. Abholort erhält.

§ 8 Sicherungspflichten

  1. Der Mieter ist für korrekte Angaben zum Untergrund verantwortlich.
  2. Bereitgestelltes Sicherungsmaterial (Erdnägel, Sandsäcke, Wassertanks) ist verpflichtend zu verwenden.
  3. Betrieb ohne ausreichende Sicherung ist untersagt.
  4. Der Mieter ist verpflichtet, das bereitgestellte Sicherungsmaterial entsprechend der online bereitgestellten Aufbau- und Sicherheitsanleitungen korrekt einzusetzen und regelmäßig zu kontrollieren.
  5. Der Mieter hat für eine geeignete und sichere Stromversorgung am Aufstellort zu sorgen, sofern die Stromversorgung nicht ausdrücklich Bestandteil der vereinbarten Leistung des Vermieters ist.

§ 9 Sicherheits- und Betriebsregeln

  1. Die Nutzung ist nur unter durchgehender Aufsicht einer geeigneten volljährigen Aufsichtsperson zulässig. Die Aufsichtsperson wird vom Mieter gestellt. Der Vermieter übernimmt keine Aufsicht über die Nutzer.
  2. Betrieb auf eigene Gefahr.
  3. Verboten:
  • Schuhe
  • Essen & Getränke
  • Tiere
  • spitze Gegenstände
  1. Maximale Nutzerzahlen sind einzuhalten.
  2. Betrieb verboten bei:
  • Wind ab Stärke 5 (ca. 29–38 km/h)
  • Regen
  • Gewitter
  1. Bei Strom- oder Gebläseausfall ist sofort zu räumen.
  2. Nachtbetrieb nur mit ausreichender Beleuchtung und Aufsicht.
  3. Slusheis-Maschinen dürfen nur bestimmungsgemäß genutzt werden. Die mitgelieferten Sirupe dürfen ausschließlich für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.
  4. Hygienevorschriften sind strikt einzuhalten.
  5. Eine Einweisung in die Handhabung der Slusheis-Maschine erfolgt auf Wunsch.

 

§ 10 Versicherungspflicht

  1. Der Mieter bestätigt, dass eine gültige private oder betriebliche Haftpflichtversicherung besteht.
  2. Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob diese auch Schäden an gemieteten beweglichen Sachen (Mietsachschäden).
  3. Unabhängig hiervon haftet der Mieter persönlich für alle Schäden, Verluste oder Beschädigungen am Mietgegenstand gemäß §11.
  4. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist der Mieter selbst verantwortlich zu prüfen, ob zusätzlich eine Veranstalterversicherung erforderlich ist.

§ 11 Haftung des Mieters

  1. Der Mieter haftet ab Haftungsübergang bis zur vollständigen Rückgabe für sämtliche Schäden, Verlust, Diebstahl sowie jede unsachgemäße Nutzung des Mietgegenstandes.
  2. Auch für Schäden durch Dritte oder Besucher.
  3. Haftung umfasst insbesondere:
  • falsche Nutzung
  • fehlende Aufsicht
  • unzureichende Sicherung
  • falsche Standortangaben
  • Wetter- und Umwelteinflüsse
  • Beschädigungen, Brüche, Verunreinigungen oder fehlende Teile an Bierzeltgarnituren
  • Brandflecken, Lackschäden oder sonstige optische Beeinträchtigungen
  1. Schäden werden nach Rückgabe berechnet.
  2. Bei Beschädigung eines Mietgegenstandes trägt der Mieter die erforderlichen Reparaturkosten. Ist eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, ist der Zeitwert des Mietgegenstandes zu ersetzen.
  3. Zustand wird dokumentiert.
  4. Der Mieter haftet auch für Schäden, die durch Gäste, Besucher, Kinder, Erziehungsberechtigte oder sonstige Dritte verursacht werden, die Zugang zum Mietgegenstand erhalten.

§ 12 Haftung des Vermieters

  1. Der Vermieter haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
    Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
  2. Keine Haftung als Veranstalter.
  3. Keine Haftung bei Missachtung von:
  • AGB
  • Sicherheitsunterlagen
  • Aufbau-/Abbauanleitungen
  1. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch Nichtbeachtung der bereitgestellten Aufbauanleitungen, Abbauanleitungen, Sicherheitsdatenblätter oder Sicherheits- und Nutzungshinweise entstehen.
    Dies gilt insbesondere auch für Schäden, die auf eine fehlerhafte oder unterlassene Nutzung des bereitgestellten Sicherungsmaterials zurückzuführen sind.
  2. Kann ein Mietgegenstand aufgrund eines technischen Defekts oder einer sonstigen vom Vermieter nicht zu vertretenden Ursache nicht oder nicht vollständig zur Verfügung gestellt werden, wird sich der Vermieter im Rahmen des Zumutbaren um eine Ersatzlösung bemühen. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 13 Veranstaltungen & Genehmigungen

  1. Der Mieter ist allein verantwortlich für:
  • Genehmigungen
  • Versicherungen
  • Auflagen
  • Sicherheitsvorschriften

§ 14 Rückgabe, Reinigung und Trocknung

  1. Alle Mietgegenstände sind nach Ablauf der Mietzeit vollständig, sauber und trocken zurückzugeben.
  2. Insbesondere Hüpfburgen sind vollständig trocken und frei von Wasser, Feuchtigkeit, Schmutz, Sand, Gras, Konfetti, Essens- und Getränkeresten sowie sonstigen vermeidbaren Verunreinigungen zurückzugeben.
  3. Gibt der Mieter einen Mietgegenstand nass oder so verschmutzt zurück, dass eine Reinigung und/oder Trocknung durch den Vermieter erforderlich ist, wird eine Reinigungs- und Trocknungspauschale in Höhe von 50,00 € je betroffenem Mietgegenstand berechnet.
  4. Die Pauschale umfasst insbesondere den zusätzlichen Aufwand für Reinigung, Trocknung, Kontrolle und die Wiederherstellung der Vermietbarkeit des jeweiligen Mietgegenstandes.
  5. Die Pauschale wird für jeden einzelnen betroffenen Mietgegenstand separat berechnet. Werden beispielsweise zwei Mietgegenstände nass oder verschmutzt zurückgegeben, beträgt die Pauschale 2 × 50,00 € = 100,00 €.
  6. Die Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens bleibt vorbehalten.
  7. Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand bzw. Schaden entstanden ist.
  8. Schäden, fehlende Teile sowie außergewöhnliche Verunreinigungen, die über den normalen Reinigungs- und Trocknungsaufwand hinausgehen, können zusätzlich nach dem tatsächlich entstandenen Schaden bzw. erforderlichen Aufwand berechnet werden.
  9. Bei verspäteter Rückgabe wird für jeden weiteren angefangenen Tag der verspäteten Vorenthaltung des jeweiligen Mietgegenstandes eine Nutzungsentschädigung in Höhe des für diesen Mietgegenstand vereinbarten Tagesmietpreises berechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten..
  10. Eine abschließende Prüfung der Mietgegenstände kann auch nach der Rückgabe erfolgen. Bei der Rückgabe nicht erkennbare Schäden, fehlende Teile oder Verunreinigungen können nachträglich festgestellt und entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen berechnet werden.

§ 15 Stornierung

  1. Eine Stornierung der Reservierung ist vor Mietbeginn möglich.
  2. Die Stornierungsregelungen gelten ab dem Zeitpunkt der Bestell- bzw. Buchungsbestätigung durch den Vermieter, unabhängig davon, ob der schriftliche Mietvertrag bereits unterzeichnet wurde.
  3. Im Falle einer Stornierung gelten folgende Ausfallentschädigungen:
  • bis 7 Tage vor Mietbeginn: 0 %
  • 6 bis 2 Tage vor Mietbeginn: 25 %
  • weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn: 50 %, sofern kein Fall gemäß Abs. 4 vorliegt.

Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.

  1. Wetterbedingte Umstände, insbesondere Regen, Wind, Sturm, Hitze, Kälte oder sonstige Witterungseinflüsse, liegen im Verantwortungsbereich des Mieters und berechtigen nicht zur kostenfreien Stornierung oder Vertragsauflösung.

Erfolgt eine wetterbedingte Stornierung weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn, werden 100 % des vereinbarten Mietpreises als Ausfallentschädigung fällig. Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.

  1. Auch bei einer Nichtnutzung des Mietgegenstandes aufgrund von Wetterbedingungen bleibt der vereinbarte Mietpreis vollständig zahlungspflichtig.
  2. Der Vermieter ist berechtigt, die Vermietung aus Sicherheitsgründen, insbesondere bei ungeeigneten Wetterbedingungen, abzulehnen oder abzubrechen. Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden in diesem Fall erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

§ 16 Widerruf

  1. Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu.
  2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
  3. Der Widerruf ist zu richten an:
    Ruthemeyer & Töpfer GbR – Eventverleih
    Venloerstraße 9
    41569 Rommerskirchen
    E-Mail: kontakt@joyhop.de
  4. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.
  5. Der Mieter stimmt ausdrücklich zu, dass der Vermieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung (Bereitstellung, Reservierung und ggf. Vorbereitung des Mietgegenstandes) beginnt.
  6. Dem Mieter ist bekannt, dass ihm bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Vermieter innerhalb der Widerrufsfrist das Widerrufsrecht erlischt.
  7. Im Falle eines Widerrufs nach Beginn der Ausführung des Vertrages ist der Mieter verpflichtet, Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten. Maßgeblich ist hierbei insbesondere die verbindliche Reservierung des Mietgegenstandes sowie die dadurch entstehende Ausfallbindung.
  8. Das Widerrufsrecht bleibt unabhängig von den Stornierungsregelungen gemäß §15 bestehen. Die Stornierungsregelungen gelten für den Zeitraum nach verbindlicher Reservierung und regeln die vertragliche Ausfallentschädigung; das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt, soweit nicht bereits eine vollständige Leistungserbringung erfolgt ist.

§ 17 Datenschutz

  1. Datenverarbeitung nur zur Vertragsabwicklung.
  2. Datenschutzerklärung ist jederzeit online einsehbar.

§ 18 Vermietung von Slusheis-Maschinen mit Sirup

  1. Slusheis-Maschinen werden inklusive eines vereinbarten Sirupvorrats in Einwegkanistern vermietet.
  2. Der Mieter verpflichtet sich, die Maschine sorgfältig und ausschließlich bestimmungsgemäß zu bedienen.
  3. Für den Betrieb dürfen ausschließlich die vom Vermieter bereitgestellten bzw. freigegebenen Sirupe verwendet werden.
  4. Der Mieter haftet für Schäden an der Slusheis-Maschine, die durch unsachgemäße Bedienung, falsche Reinigung oder die Verwendung nicht freigegebener Produkte entstehen.
  5. Die Slusheis-Maschine ist gereinigt und funktionsfähig zurückzugeben. Verunreinigungen, Schäden oder fehlende Teile werden berechnet.
  6. Die bereitgestellten Sirupe sind Verbrauchs- bzw. verderbliche Ware. Die Sirup-Kanister sind Einwegkanister und werden nicht zurückgenommen. Nicht verbrauchter, angebrochener oder überschüssiger Sirup wird nicht erstattet.

§ 19 Schlussbestimmungen

  1. Deutsches Recht gilt.
  2. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  4. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.